Berufsfachschule für staatlich geprüfte Kinderpfleger/innen

Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern! Herzlich willkommen im Fachbereich Kinderpflege!  Bildung, Erziehung und die Betreuung von Kindern haben einen hohen Stellenwert in unserem Land.  Dies bedeutet, dass an die Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen hohe Erwartungen gestellt werden und sie die unterschiedlichsten Aufgaben erfüllen müssen. Der Bildungsgang Kinderpflege am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg vermittelt Ihnen Grundkenntnisse und die Fähigkeiten, diese Aufgaben zu meistern. In den zwei Jahren Ihrer Ausbildung werden Sie anhand von Situationen aus der Praxis in verschiedenen Fächern unterrichtet. Sie absolvieren Praktika im Kindergarten und in der Kindertagespflege. Darüberhinaus unternehmen Sie Exkursionen, gestalten Feste und Vorführungen für Kinder. Mit dem Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin bzw. staatlich geprüfter Kinderpfleger steht Ihnen der Weg offen, eine Anstellung in einer Kindertageseinrichtung zu finden, sich als Kindertagesmutter selbständig zu machen oder sich zur Erzieherin / zum Erzieher zu qualifizieren.


Kurzinfo

Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss 9 Angestrebter Abschluss: Hauptschulabschluss 10 oder mittlerer Schulabschluss Dauer: 2 Jahre Unterrichtsform: Vollzeit


Was muss ich über den Beruf des Kinderpflegers / der Kinderpflegerin wissen? Kennzeichnend für die Arbeit in diesem Beruf ist die unterstützende Tätigkeit als pädagogisch pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern im Familienbereich, in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderheimen, Kinderkrankenhäusern und anderen Einrichtungen.

Welche Eingangsvoraussetzungen und Anforderungen muss ich erfüllen? Sie benötigen den Hauptschulabschluss (Klasse 9 oder 10A). Freude und Spaß an der Arbeit mit anderen Menschen, eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sind Voraussetzungen für eine Ausbildung. Wir erwarten Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei freiwilligen, sozialen Projekten. Ebenso ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Masernschutz-Nachweis zum Schulbeginn einzureichen.   Welche Möglichkeiten habe ich nach erfolgreichem Abschluss?  Im Anschluss können Sie eine Tätigkeit als Kinderpflegerin / Kinderpfleger im sozialpädagogischen Bereich (im Kindergarten, in Kindertagesstätten als Ergänzungskraft) aufnehmen oder einer eigenständigen Tätigkeit als Kindertagespfleger/in nachgehen. Zum späteren Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife steht Ihnen der Besuch der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen Klasse 12 B (nur mit mittlerem Schulabschluss) offen.  Es besteht die Möglichkeit zum Besuch von Krankenpflegeschulen und zur Weiterqualifizierung als Erzieher/in in der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik. Ein Besuch der Klasse 11 des Gymnasiums ist bei Abschluss mit mittlerem Schulabschluss und Qualifikationsvermerk möglich. Muss ich ein Praktikum machen? Ja! Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung müssen Sie insgesamt 16 Wochen in die Praxis gehen. Auf alle drei Blockpraktika werden Sie im Unterricht vorbereitet. Sie erhalten Aufgaben, die Sie planen und durchführen müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Kindertageseinrichtung als Praxisort.  Darüberhinaus gehen Sie für vier Wochen in den Bereich der Kindertagespflege. Muss ich Praktikumsberichte schreiben? Ja! Sie müssen verschiedene Arten von Berichten anfertigen, z. B. Tagesberichte, Planungen und Abschlussreflexionen. In welchen Fächern werde ich unterrichtet?  Berufsbezogener Lernbereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Allgemeinbildende Fächer:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport /  Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

  • Gestalten
  • Musik
  • Spielerziehung
  • Kinder- und Jugendliteratur

Schließe ich den Bildungsgang mit einer Prüfung ab? Ja! Der zweijährige Bildungsgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. In zwei schriftlichen Arbeiten wenden Sie Ihr im gesamten Bildungsgang erworbenes Wissen anhand von Situationen aus der Praxis an. Welche Abschlüsse kann ich erwerben?

  • Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Den mittleren Schulabschluss ohne Qualifikation
  • Den mittleren Schulabschluss mit Qualifikation
  • Den Berufsabschluss zum staatlich geprüften Kinderpfleger oder zur staatlich geprüften Kinderpflegerin
Werden Bildungsgutscheine angenommen?
Ja, wir nehmen in der Berufsfachschule Kinderpflege Bildungsgutscheine entgegen.

zertifiziert nach AZAV


 Noch Fragen? Vereinbaren Sie über das Schulbüro unter 02 08-69 04 48-0 einen Beratungstermin oder schicken Sie eine Email an sekretariat@kkbk-ob.de