1. Darstellung der Schule

1. 1. Organisationsstruktur

Das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg (KKBK) ist ein Berufskolleg im Oberhausener Norden, eingebettet in eine schöne Grünanlage. Im Osten von Oberhausen haben wir ebenfalls schön und zentral gelegen einen weiteren Schulstandort. Beide Standorte sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Mit unseren vielfältigen Angeboten im Bildungsbereich, im Bereich Versorgung, aber auch im Bereich Kulturarbeit sind wir eine sehr lebendige und offene Schule. Viele Schüler/innen und Lehrer/innen empfinden die Schule nicht nur als ihren Lern- oder Arbeitsplatz.

Folgende Berufsfelder bieten wir an:

  • Ernährung und Versorgung
  • Gesundheit / Erziehung und Soziales
  • Körperpflege
  • Medien / Medientechnologie

In diesen Berufsfeldern werden die Bildungsziele vermittelt, die in der APO-BK (Stand: 01.06.2015) dargestellt werden.

(1) Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungs- kompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.

(2) Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppeltqualifizierend zu beruflicher Bildung (berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Berufsabschlüsse und berufliche Weiterbildungsabschlüsse) und dem Erwerb der allgemein bildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II.

Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden.

(3) Im Einzelnen können im Berufskolleg folgende berufliche Qualifikationen erworben werden:

  1. berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als eine arbeitsmarktorientierte Qualifikation zur Orientierung, Vorbereitung oder Anrechnung auf berufliche Erstausbildung oder Studium oder für eine berufliche Tätigkeit,
  2. Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder der schulische Teil dieser Berufsausbildung,
  3. Berufsabschlüsse nach Landesrecht sowie
  4.  anerkannte berufliche Weiterbildungsabschlüsse.

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